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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Bedingungen für die Nutzung der Golfanlagen oder anderer Aktivitäten auf dem Rutherhof

Lieber Gast,
wir freuen uns über Ihren Besuch. Unsere AGB sollen ein entspanntes Spielerlebnis ermöglichen und in den seltenen Fällen von Klärungsbedarf eine Grundlage bieten.
Bei Buchung einer Aktivität auf dem Rutherhof stimmen Sie unseren AGB zu.
Bei einer Buchung von Speisen im Restaurant gelten die AGB von „die farm“.

1. Vertragsabschluss
(1) Mit der Buchung bietet der Spieler dem Betreiber verbindlich den Abschluss eines Benutzungsvertrages an. Die Buchung kann (fern-)mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
(2) Der Benutzungsvertrag kommt mit der Reservierungsbestätigung durch den Betreiber zustande. Sie bedarf keiner besonderen Form.

2. Preise
(1) Die Spielpreise gelten pro Spieler für den einmaligen Durchgang der 18 Bahnen. Wurde jede der Bahnen bespielt, ist die Anlage zu verlassen. Wird weitergespielt, fällt der Spielpreis erneut an Der Spielpreis ist vor Spielbeginn an der Kasse in bar, per EC-Zahlung oder mit einem Gutschein in einem Betrag zu bezahlen. Die Golfanlagen dürfen nur nach vollständiger Bezahlung des Spielpreises betreten werden. Die Preise sind dem Aushang bzw. der Webseite (www.rutherhof.ruhr) zu entnehmen. Für die Reservierung einer Exklusivveranstaltung (Geburtstagsfeier, Betriebsausflug etc.) werden weitere Informationen im Rahmen der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

3. Stornierung/Umbuchung von Buchungen für Swin- und Fußballgolf
3.1 Stornierungen bis zu 2 Tage vor dem gebuchten Termin
Bis zu 2 Tage vor dem gebuchten Termin kann eine Buchung storniert und in einen Gutschein umgewandelt werden. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, telefonisch ist die Stornierung nicht möglich.
3.2 Stornierungen am Vortag und am Tag des gebuchten Termins
Am Vortag und am Tag des gebuchten Termins sind Stornierungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei Dauerregen, Unwetterwarnung, Krankheit oder behördlichen, einschränkenden Maßnahmen sind Stornierungen ausnahmsweise möglich und eine Buchung kann in einen Gutschein umgewandelt werden.
3.3. Verspätetes Erscheinen zum gebuchten Termin
Im Falle eines verspäteten Erscheinens der Spieler werden die Schläger/Bälle bis zu 30 Minuten nach dem gebuchten Zeitpunkt reserviert. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten verliert der Spieler den Anspruch auf die reservierte Ausstattung und erhält Schläger/Bälle nur nach Verfügbarkeit.
3.4 Nicht-Erscheinen zum gebuchten Termin
Im Falle des Nicht-Erscheinens von Spielern am Tag des gebuchten Termins besteht kein Anspruch auf einen Umtausch der Buchung in einen Gutschein oder eine monetäre Rückerstattung der für die Buchung gezahlten Summe.

4. Reservierungen und Stornierungen für Gruppen
4.1 Gruppen ab 20 bis 49 Personen
(1) Eine Reservierung für Aktivitäten mit oder ohne Getränkepaket auf dem Rutherhof für Gruppen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 21 und 49 Personen hat schriftlich zu erfolgen. Die Buchung ist erst nach der Reservierungsbestätigung durch den Betreiber und nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von 10,- Euro pro angemeldeter Person spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung verbindlich. Die Anzahlung wird mit der Veranstaltung verrechnet. Bei einer Stornierung der Veranstaltung wird der Betrag für die nächste Veranstaltung gutgeschrieben. Eine Auszahlung findet nicht statt

(2) Eine Stornierung ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung nach dem genannten Zeitpunkt ist der Betreiber berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des erwarteten Umsatzes zu berechnen. Wird die avisierte Teilnehmerzahl innerhalb dieses Zeitraums um mehr als 30% reduziert, wird für die Nichterscheinenden eine Stornogebühr in Höhe von 50% des erwarteten Umsatzes berechnet.
(3) Erfolgt eine Stornierung am Vortag oder am Tag des vereinbarten Termins oder erscheint die Gruppe nicht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des erwarteten Umsatzes erhoben. Gleiches gilt für nicht erschienene Gäste, für die reserviert worden ist.
(4) Am Tag der Buchung muss die Gruppe rechtzeitig vor der reservierten Zeit anwesend sein. Bei späterer Ankunft besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der für die Buchung gezahlten Summe oder auf Verschiebung der Startzeit.
4.2 Gruppen ab 50 Personen
(1) Eine Reservierung für Aktivitäten mit oder ohne Getränkepaket auf dem Rutherhof für Gruppen mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen hat schriftlich zu erfolgen. Die Buchung ist erst nach der Reservierungsbestätigung durch den Betreiber und nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von 10,- Euro pro angemeldeter Person spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung verbindlich. Die Anzahlung wird mit der Veranstaltung verrechnet. Bei einer Stornierung der Veranstaltung wird der Betrag für die nächste Veranstaltung gutgeschrieben. Eine Auszahlung findet nicht statt.
(2) Eine Stornierung ist bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung nach dem genannten Zeitpunkt ist der Betreiber berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des erwarteten Umsatzes zu berechnen. Wird die avisierte Teilnehmerzahl innerhalb dieses Zeitraums um mehr als 30% reduziert, wird für die Nichterscheinenden eine Stornogebühr in Höhe von 50% des erwarteten Umsatzes berechnet.
(3) Erfolgt eine Stornierung am Vortag oder Tag des vereinbarten Termins oder erscheint die Gruppe nicht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des erwarteten Umsatzes erhoben. Gleiches gilt für nicht erschienene Gäste, für die reserviert worden ist.
(4) Am Tag der Buchung muss die Gruppe rechtzeitig vor der reservierten Zeit anwesend sein. Bei späterer Ankunft besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der für die Buchung gezahlten Summe oder auf Verschiebung der Startzeit.

5. Buchungen für Poolball, Fussball-Dart und Eisstockschießen
(1) Bei einer Buchung stehen die Poolball-Anlage, die Fussball-Dartscheibe und die Eisstockschießen-Bahn den Spielern für den vereinbarten Zeitraum exklusiv zur Verfügung.
(2) Bei verspätetem Erscheinen wird der Zeitraum grundsätzlich nicht verlängert. In Ausnahmen und nur nach Absprache können die gebuchten Zeiten variiert werden.
(3) Bei Nichterscheinen werden Stornogebühren in Höhe von 100% der Benutzungsgebühren berechnet, wenn sich kein spontaner Ersatz für den gebuchten Zeitraum findet.
(4) Bis zu 2 Tage vor dem gebuchten Termin kann eine Buchung storniert und in einen Gutschein umgewandelt werden. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, telefonisch ist die Stornierung nicht möglich.
(5) Am Vortag und am Tag des gebuchten Termins sind Stornierungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei Dauerregen, Unwetterwarnung, Krankheit oder behördlichen, einschränkenden Maßnahmen sind Stornierungen ausnahmsweise möglich und eine Buchung kann in einen Gutschein umgewandelt werden. Eine monetäre Rückerstattung ist nur möglich, wenn sich kein Alternativtermin findet oder behördliche Einschränkungen das Spielen verbieten. Der rückzuerstattende Betrag errechnet sich aus der für die Buchung gezahlten Summe abzüglich einer Servicegebühr in Höhe von 15 % auf die gezahlte Summe.

6. Allgemeine Verhaltensregeln auf der Anlage
(1) Das Betreten und die Benutzung der Anlage sowie die Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Anlage darf nur von den Spielern im Rahmen des Spielablaufs betreten und genutzt werden. Begleitpersonen, Kinder, Kinderwagen und Hunde dürfen die Anlage nicht betreten.
(3) Das Klettern auf Hindernisse der Anlage ist untersagt. Ebenso untersagt ist das Schleifen des Schlägers auf Stein oder Asphalt, sowie jedwede Versuche Mitspieler mit Schläger zu schlagen oder auf diese absichtlich zu zielen.
(4) Bei Nichteinhalten der Verhaltensregeln behält sich der Betreiber das Recht vor, den Spielbetrieb abzubrechen und die Anlage zu räumen. Danach besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Spielpreises.

7. Spielausrüstung
(1) Die Anlage und Ausrüstungsgegenstände (im Folgenden Spielausrüstung) werden durch den Spieler auf eigene Gefahr genutzt.
(2) Die Spieler sind verpflichtet sorgsam mit der zur Verfügung gestellten Spielausrüstung umzugehen.
(3) Für alle vom Spieler verursachten Schäden an der Anlage und Spielausrüstung behält sich der Betreiber vor, den Schaden auf Kosten des Spielers beheben zu lassen. Ein zerstörter Golfschläger ist vom Spieler mit 50,- Euro zu vergüten und ein kaputter Fußball ist vom Spieler in Höhe von 25,- Euro zu vergüten. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäße Handhabung sowie für die übergebührliche Abnutzung der Anlage und Spielausrüstung. Für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet der Spieler in voller Höhe auf Schadenersatz bis zum Neuwert.
(4) Für Schäden, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch ausgelöst werden, ohne dass den Spieler hieran ein Verschulden trifft, hat der Spieler nicht einzustehen. Die Darlegungs-Beweispflicht obliegt dem Spieler.

8. Anweisungen
Den Anweisungen des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen können die betreffenden Spieler vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Spielpreises.

9. Nutzungsbeschränkungen für Minderjährige
Grundsätzlich sind Minderjährige von einer Aufsichtsperson zu begleiten. Minderjährigen ohne Begleitung einer Aufsichtsperson kann der Einlass bzw. der Zugang verweigert werden. Es wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, sollte der Zutritt trotzdem gewährt werden. Wird Minderjährigen der Zutritt gewährt, dürfen sich diese ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person gem. §1 Abs. 1 JuSchuG wie folgt in der Anlage aufhalten:

– bis maximal 20:00, wenn sie unter 14 Jahren alt sind,
– bis maximal 22:00, wenn sie zwischen 14 und 17 Jahren alt sind.

9. Spielabbruch
Beendet ein Spieler den Spielbetrieb frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Spielpreises. Dies gilt auch für einen vom Spieler zu vertretenden verspäteten Spielbeginn. Spielabbrüche wegen Gewitter oder anderem triftigen Grund werden so kulant wie möglich behandelt.

10. Rauchverbot / Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken
(1) Auf der Spielanlage besteht ein absolutes Rauchverbot.
(2) Für den Fall, dass ein Spieler gegen das Rauchverbot verstößt, führt dies zur Kündigung des Benutzungsvertrags sowie zum Verweis von der Anlage.
(3) Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist auf den Flächen des Rutherhofs nicht gestattet.

10. Fotos
Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist innerhalb der kompletten Anlage ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.

11. Haftungsbegrenzung
(1) Eine Haftung des Betreibers gegenüber Spielern und Besuchern bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf Zufahrten, Toiletten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung und Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz.
(2) Jeder Spieler haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind.
12. Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Essen.